Befristete Arbeitsverhältnisse gehören zur Kategorie der atypischen Beschäftigungsverhältnisse, worunter alle Abweichungen vom Idealtyp eines unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnisses verstanden werden. Wieweit hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge eingeschränkt? Und wie schaut die Situation bei Kettenarbeitsverträgen aus, also wenn befristete Arbeitsverträge nacheinander abgeschlossen werden? Wie die österreichische und europäische Gesetzgebung bzw der österreichische OGH und der EuGH mit dieser Problematik umgehen, soll im folgenden Beitrag anhand ausgewählter Beispiele gezeigt werden, auch ob es innerstaatlich und europäisch einen Gleichklang gibt oder unterschiedliche Herangehensweisen.

