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Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei Übergabe an Poststelle des Arbeitgebers

EntscheidungenSozialrechtSophia MarcianDRdA-infas 2021/77DRdA-infas 2021, 126 Heft 2 v. 1.3.2021

OGH 13.10.2020, 10 ObS 122/20v

§§ 24a Abs 4, 24c KBGG

Der Kl ließ die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen und gab das Poststück, in welchem sich die Nachweise befanden, in der Poststelle seines Arbeitgebers adressiert an die Bekl ab. Der bekl Krankenversicherungsträger erließ einen Bescheid über die Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes in Höhe von € 1.300,- mit der Begründung, es seien die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht (rechtzeitig) nachgewiesen worden. Dagegen erhob der Kl Klage.

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