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Familienzeitbonus: Kein Anspruchsverlust bei Sonderurlaub von mehr als 14 Tagen während des 182-tägigen Beobachtungszeitraums

EntscheidungenSozialrechtSara Nadine PöcheimDRdA-infas 2021/74DRdA-infas 2021, 120 Heft 2 v. 1.3.2021

OGH 13.10.2020, 10 ObS 99/20m

§ 2 Abs 1 Z 5 FamZeitbG

Für die Verwirklichung des Tatbestands des § 2 Abs 1 Z 5 FamZeitbG ist es erforderlich, dass im Beobachtungszeitraum der letzten 182 Tage unmittelbar vor Bezugsbeginn erstens eine – selbständige oder unselbständige – Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, und dass zweitens durch diese Erwerbstätigkeit die Pflichtversicherung in der KV und PV begründet wird.

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