OGH 23.11.2020, 8 ObA 48/20x
§ 77 Abs 10 WTBG idgF §§ 7, 36 f AngG
Die Bekl waren beim Kl, einem Wirtschaftstreuhänder, seit 2008 als Bilanzbuchhalterinnen zu einem Bruttomonatsgehalt von weniger als € 1.500,- als Teilzeitkräfte beschäftigt. Nachdem die Bekl eine BuchhaltungsOG gründeten, kündigten sie ihre Dienstverhältnisse zum 31.12.2015 auf.

