OGH 23.10.2020, 8 ObA 94/20m
§ 27 Z 1 letzter Fall AngG
Eine bei einem Kinderbetreuungsverein tätige AN nahm am 15.10.2019 bei einem Ausflug mit 15 bis 20 der ihr anvertrauten Kindergartenkinder zu einer Märchengrottenbahn zwei Kinder wahr, die neben den Gleisen stehen geblieben waren, um einen Zug zu betrachten. Sie ging dann aber, ohne darauf zu reagieren, mit der Gruppe weiter, obwohl sie sich als Betreuerin am Ende der Gruppe befand.

