OGH 21.10.2020, 9 ObA 74/20b
§ 45a AMFG
Die Bekl, bei der am 30.9.2019 ca 300 AN beschäftigt waren, löste an diesem Tag insgesamt zehn Arbeitsverhältnisse – ohne eine Anzeige nach § 45a Abs 1 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) zu erstatten – auf. Von diesen Auflösungserklärungen waren sieben AN, die das 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits vollendet hatten, und drei AN, auf die dies nicht zutraf, betroffen. Zu letzteren gehörte der 1969 geborene Kl, der erst innerhalb der bis zum 31.3.2020 währenden Kündigungsfrist das 50. Lebensjahr vollendet hat.

