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Tatbestand der Vereitelung setzt Zuweisung der Beschäftigung durch das Arbeitsmarktservice voraus

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2021/27DRdA-infas 2021, 29 Heft 1 v. 1.1.2021

BVwG 4.6.2020, W209 2224427-1

§ 10 AlVG

Der Beschwerdeführer war zuletzt von 21.7.1980 bis 31.3.2015 arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt; seit 1.4.2015 bezieht er Leistungen aus der AlV. Auf ein Inserat der Firma *, in dem eine Stelle als Bürokraft im Teilzeitausmaß mit kollektivvertraglicher Mindestentlohnung angeboten wurde, übermittelte der Beschwerdeführer am 23.9.2018 ein E-Mail mit folgendem Inhalt:

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