OGH 26.8.2020, 9 ObA 56/20f
§ 31 Abs 1 Z 3 DO. A
Der Kl war bei der Bekl (einem Sozialversicherungsträger) im Bereich der Erledigung von Kostenersatzanträgen tätig. Die Dienstordnung A für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) gelangt zur Anwendung.

