OGH 25.8.2020, 8 ObA 67/20s
§ 1376 ABGB
Die seit 1.4.2007 bei der Bekl als kaufmännische Angestellte beschäftigte Kl wurde am 17.7.2018 vom Dienst suspendiert. In weiterer Folge wurde sie am 27.7.2018 entlassen, weil sie gegen geltende Richtlinien und Prozesse bei der Kreditvergabe und -abwicklung verstoßen und sich an der nachträglichen Aufklärung des Sachverhalts durch die interne Revision nur widerwillig beteiligt habe. Mit Vereinbarung vom 31.7.2018 wurde die Entlassung in eine einvernehmliche Lösung zum 31.8.2018 umgewandelt.

