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Kein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn für eine Beförderung die Krankenstandstage bei sämtlichen DienstnehmerInnen gleichermaßen eine Rolle spielen

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2020/171DRdA-infas 2020, 415 Heft 6 v. 1.11.2020

OGH 27.5.2020, 8 ObA 26/20m

§ 17 Abs 1 BO 1994

Der Kl ist bei der Bekl seit 2.1.2003 als Vertragsbediensteter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist die VBO 1995 anwendbar. Der Kl besetzt seit 19.1.2012 einen Dienstposten der Dienstklasse IV, eingestuft ist er ins Schema IV, Dienstklasse III, Verwendungsgruppe C. Seit 1.12.2014 bezieht er eine Ausgleichszulage im Ausmaß von 100 %, sodass er derzeit keine Einkommenseinbußen und Entgeltdifferenzen aufweist. Der Kl wurde für den Beurteilungszeitraum 11.6.2013

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