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Feststellungsbegehren bei einer Klage gem § 54 Abs 1 ASGG muss genau und zweifelsfrei bezeichnet werden

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2020/170DRdA-infas 2020, 414 Heft 6 v. 1.11.2020

OGH 29.4.2020, 9 ObA 5/20f

§ 54 Abs 1 ASGG

§ 16 Uni-KollV

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