OGH 29.6.2020, 8 ObA 55/20a
§ 105 Abs 4 ArbVG
Der unvertretene Kl richtet innerhalb der 14-tägigen Anfechtungsfrist eine Eingabe an das Gericht, wonach er "Einspruch gegen die Kündigung seines Dienstverhältnisses" erhebt. Die Bekl wendet ein, dass diese Eingabe nicht zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung als Klage geeignet gewesen wäre.

