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Fristgerechter "Einspruch gegen die Kündigung" kann zur Konkretisierung der Anfechtungsgründe verbessert werden

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2020/168DRdA-infas 2020, 412 Heft 6 v. 1.11.2020

OGH 29.6.2020, 8 ObA 55/20a

§ 105 Abs 4 ArbVG

Der unvertretene Kl richtet innerhalb der 14-tägigen Anfechtungsfrist eine Eingabe an das Gericht, wonach er "Einspruch gegen die Kündigung seines Dienstverhältnisses" erhebt. Die Bekl wendet ein, dass diese Eingabe nicht zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung als Klage geeignet gewesen wäre.

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