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Kein Abfertigungsanspruch, wenn aus der Beendigungserklärung des AN ein wichtiger Lösungsgrund nicht klar hervorgeht

EntscheidungenArbeitsrechtChristos KariotisDRdA-infas 2020/164DRdA-infas 2020, 408 Heft 6 v. 1.11.2020

OGH 25.6.2020, 9 ObA 34/20w

§§ 23 Abs 7, 26 AngG

Der klagende AN kündigte sein Arbeitsverhältnis zum bekl AG. Aus dem Begleittext des formellen Kündigungsschreibens ging hervor, das er – ua aus gesundheitlichen Gründen – nicht mehr bereit sei, die von ihm kritisierten Fehlleistungen anderer MitarbeiterInnen bis zu seiner Pensionierung weiter hinzunehmen. Gesundheitliche Probleme hat er bis zu seinem Kündigungsschreiben hingegen niemals thematisiert.

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