OGH 25.6.2020, 9 ObA 34/20w
§§ 23 Abs 7, 26 AngG
Der klagende AN kündigte sein Arbeitsverhältnis zum bekl AG. Aus dem Begleittext des formellen Kündigungsschreibens ging hervor, das er – ua aus gesundheitlichen Gründen – nicht mehr bereit sei, die von ihm kritisierten Fehlleistungen anderer MitarbeiterInnen bis zu seiner Pensionierung weiter hinzunehmen. Gesundheitliche Probleme hat er bis zu seinem Kündigungsschreiben hingegen niemals thematisiert.

