OGH 27.5.2020, 8 ObA 18/20k
§ 1151 ABGB
Der Kl ist als selbständiger Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltsliste eingetragen und führt auch eine eigene Kanzlei. Aufgrund von Substitutionsvereinbarungen war er auch für den Bekl tätig. Mit der eingebrachten Klage brachte er vor, dass diese Tätigkeit als Arbeitsverhältnis zu beurteilen sei und ihm daraus der Klagsbetrag zusteht. Der Bekl brachte dagegen vor, dass es sich um ein freies Dienstverhältnis handelte, weshalb diese Ansprüche nicht berechtigt seien.

