Die Sozialpartner haben Mitte März rasch auf die Corona-Krise reagiert und gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und dem Arbeitsmarktservice (AMS) ein neues, flexibleres Kurzarbeitsmodell entwickelt. Mit Stand 25.5.2020 haben rund 113.700 Unternehmen eine Kurzarbeitsbeihilfe für ca 1,3 Mio AN beim AMS beantragt.1) In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass das Modell seine Hürden hat. Von Seiten der AG wurde der hohe bürokratische Aufwand und die Komplexität der Lohnabrechnung während der Corona-Kurzarbeit kritisiert. Von Seiten der AN gab es Unverständnis darüber, dass trotz 100 %-iger Arbeitsleistung während der Kurzarbeit nicht zwangsläufig auch 100 % des Entgelts gebührt. Darüber hinaus hat die AN-Vertretung aufgezeigt, dass es zu beträchtlichen Über-, aber auch Unterförderungen kommen kann.