Es gibt wohl kaum einen Lebensbereich, der von der derzeit grassierenden COVID-19-Pandemie nicht in irgendeiner Form tangiert wird. Diesem Umstand hat der Gesetzgeber durch umfangreiche Covid-19-Sammelgesetze Rechnung getragen. Jene Maßnahmen, die für das Insolvenzverfahren und das Verwaltungsverfahren der IEF-Service GmbH relevant sind, sind im 2. und 4. COVID-19-Gesetz enthalten.