Das arbeitsmarktpolitische Instrument Kurzarbeit verfolgt das Ziel, durch äußere Umstände in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen finanziell zu unterstützen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Zu diesem Zweck wird die Arbeitszeit in der Kurzarbeit befristet herabgesetzt und das Arbeitsmarktservice (AMS) ersetzt den AG einen Teil der anfallenden Kosten über die Kurzarbeitsbeihilfe. Die aktuelle Kurzarbeit-Covid-19 ist besonders flexibel gestaltet und nimmt darauf Rücksicht, dass einige Unternehmen aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus zur Gänze geschlossen bleiben müssen. Mit Stand 3.4.2020 haben 23.021 Unternehmen einen Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie gestellt.1)