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Einsatz im Hilfsdienst steht Anrechnung von Vordienstzeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Postpraktikant nicht entgegen

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2020/74DRdA-infas 2020, 157 Heft 3 v. 1.5.2020

OGH 22.1.2020, 9 ObA 135/19x

§ 18 Abs 1 PTSG

In einem vorhergehenden Verfahren wurde festgestellt, dass DN der Bekl ein Recht auf Anrechnung der vor Vollendung des 18. Lebensjahres erbrachten Vor-(Dienst-)zeiten haben, insoweit sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Postpraktikanten tätig waren und unmittelbar nachfolgend in einem Dienstverhältnis bei der Bekl bzw deren Rechtsvorgängerin weiter beschäftigt wurden. Die Vorinstanzen erachteten die Nichtanrechnung dieser Zeiten unter Verweis auf die Rsp des EuGH (vor allem Rs Hütter und Starjakob) und des OGH (20.3.2015, 9 ObA 15/15v; 29.4.2015, 9 ObA 16/15s, 9 ObA 19/15g) als altersdiskriminierend. Zwischen der Dienstzeit als Postpraktikant einerseits und der Dienstzeit als Postmitarbeiter andererseits bestünden wesensmäßig keine ausreichenden Unter-

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