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"Versteinerung" der zum Pensionsstichtag noch nicht nachbemessenen vorläufigen Differenzbeitragsgrundlage bei Mehrfachversicherung

EntscheidungenSozialrechtWerner PletzenauerDRdA-infas 2020/90DRdA-infas 2020, 180 Heft 3 v. 1.5.2020

VwGH 29.1.2020, Ra 2019/08/0129

§§ 25, 25a, 35a GSVG

Der Mitbeteiligte unterlag vom 1.1. bis 31.12.2017 auf Grund seiner selbständigen Tätigkeit als Facharzt der Pflichtversicherung in der PV nach dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) sowie auf Grund seines Dienstverhältnisses zum Land Niederösterreich der Pflichtversicherung in der PV nach dem ASVG. Seit dem 1.1.2018 bezieht er eine Alterspension von der Pensionsversicherungsanstalt.

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