Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes als Einkommensersatz (einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) sollte Eltern, die über ein höheres Einkommen verfügen und nur kurz aus dem Erwerbsleben ausscheiden, die Möglichkeit geboten werden, ihr Kind selbst zu betreuen, ohne hohe Einkommensverluste in Kauf nehmen zu müssen. Im Gegensatz zum Kinderbetreuungsgeld-Konto wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur jenen Personen gewährt, die in den letzten 182 Tagen vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen sind dabei zulässig.