6. Auflage, Bund Verlag, Frankfurt am Main 2019, 426 Seiten, kartoniert, € 34,90
Vorliegender Basiskommentar, der im Bund Verlag erschienen ist, behandelt das deutsche Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Davon ausgehend, dass sich die deutsche Arbeitsrechtslage gegenüber der österreichischen doch deutlich unterscheidet, ist der Kommentar nur für jene österreichischen RechtsanwenderInnen interessant, die deutsches Arbeitsrecht anwenden müssen. Ein wesentlicher Unterschied der Rechtsordnungen liegt darin, dass das deutsche Arbeitszeitrecht keine Normalarbeitszeitdefinition (wie das österreichische AZG) enthält, sondern nur Höchstarbeitszeiten regelt. Eine Folge dieser Regelungstechnik ist, dass sich die Feststellung, wann Teilzeitarbeit vorliegt, im Gegensatz zur österreichischen Rechtsordnung wesentlich komplexer darstellt. Es zeigt sich, dass eine solche Definition auf gesetzlicher Ebene keiner abschließenden Regelung zugänglich ist und daher eine Feststellung, wann eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt, einer umfangreichen Prüfung unterliegen muss. So widmet der Kommentar der Begriffserklärung, was unter teilzeitbeschäftigten AN zu verstehen ist, ausreichend Platz. Der Schluss aus den Ausführungen ist jener, dass typischerweise die betriebliche Regelarbeitszeit für die Definition der Normalarbeitszeit und somit die Feststellung, wann Teilzeitarbeit vorliegt, herangezogen werden muss (die Existenz von schwierigen Abgrenzungsfragen mit inbegriffen).