OGH 13.9.2019, 10 ObS 125/19h
§ 3 Abs 3 Satz 2 FamZeitbG
Die Tochter des Kl kam am 10.10.2018 auf die Welt. Am 4.1.2019 gab der Kl seinen Antrag auf Familienzeitbonus postalisch auf. Dieser wurde der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) am 10.1.2019 zugestellt. Sie wies den Antrag als verspätet ab.