VwGH 11.9.2019, Ro 2019/08/0013
§§ 31, 351c, 133 ff ASVG
Dient ein Arzneimittel der Unterstützung einer anderen, vorangehenden medizinischen Behandlung, wie beispielsweise einer vorangehenden Chemotherapie, so ist bei der Prüfung der Frage der Erstattungsfähigkeit des Arzneimittels durch die KV darauf abzustellen, ob die vorangehende Behandlung auch extramural lege artis erfolgen kann.