OGH 30.10.2019, 9 ObA 86/19s
§ 105 Abs 3b ArbVG
Bei jüngeren und älteren (50+) AN soll für die Frage der Wiedereingliederungsschwierigkeiten derselbe Prüfmaßstab – nicht aber dasselbe Alter – angelegt werden.
OGH 30.10.2019, 9 ObA 86/19s
§ 105 Abs 3b ArbVG
Bei jüngeren und älteren (50+) AN soll für die Frage der Wiedereingliederungsschwierigkeiten derselbe Prüfmaßstab – nicht aber dasselbe Alter – angelegt werden.