OGH 24.9.2019, 8 ObA 57/19v
§§ 914 und 915 ABGB
Unter Pkt "10. Kündigung" des Arbeitsvertrages wurde zwischen den Streitteilen vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis "sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unter vorheriger Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß § 3 Abs 1 des anzuwendenden Kollektivvertrags zu jedem Monatsletzten beendet werden" kann.