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Die Europäische Arbeitsbehörde

Aktuelle SozialpolitikWalter GagawczukDRdA-infas 2019, 367 Heft 6 v. 1.11.2019

Im September 2017 hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vorgeschlagen, eine Europäische Arbeitsbehörde einzurichten. Diese soll sicherstellen, dass alle EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität auf gerechte, einfache und wirksame Art und Weise durchgesetzt werden. Im März 2018 wurde dann seitens der Kommission dazu ein konkreter Vorschlag vorgelegt und in weiterer Folge gemäß dem ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahrens im Juni 2019 die Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (VO [EU] 2019/1149) beschlossen. Die Behörde soll noch 2019 ihre Arbeit aufnehmen und 2024 ihre volle Kapazität erreichen. Dafür sind 140 MitarbeiterInnen geplant. Das Jahresbudget wird rund 50 Mio € betragen. Als Sitz ist Bratislava vorgesehen. Die gängige Abkürzung für die Europäische Arbeitsbehörde ist ELA (European Labour Authority).

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