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Aufenthalt im Familienzimmer des Geburtskrankenhauses begründet keinen gemeinsamen Haushalt

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2019/202DRdA-infas 2019, 348 Heft 6 v. 1.11.2019

OGH 30.7.2019, 10 ObS 101/19d

§ 2 FamZeitbG

Die außerordentliche Revision des Kl richtete sich gegen das Urteil des OLG Wien. Verfahrensgegenstand war der Anspruch des Kl auf Familienzeitbonus nach § 2 FamZeitbG für den Zeitraum 25.6. bis 25.7.2018 aus Anlass der Geburt seines Sohnes am 23.6.2018. Strittig war, ob der Aufenthalt des Kl mit Mutter und Kind in einem Familienzimmer des Geburtskrankenhauses von Geburt an bis zur Entlassung am 26.6.2018 einen gemeinsamen Haushalt iSd § 2 Abs 3 FamZeitbG begründete.

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