OGH 23.7.2019, 9 ObA 39/19d
§ 333 ASVG
Die Kl ist bei der S* GmbH (im Folgenden: S*) beschäftigt, die in verschiedenen Supermärkten im Rahmen eines sogenannten Shop-in-Shop-Systems die T*-Regale eigenständig betreut. Die Kl hatte das Sortiment der T*-Regale zu kontrollieren und auf dem aktuellen Stand zu halten. Dabei war sie nur gegenüber ihrer DG weisungsgebunden. AN des Supermarktes mussten ihr bei Bedarf helfen.