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Klage auf Zustimmung zur Entlassung bzw Kündigung eines Betriebsratsmitglieds muss unverzüglich erfolgen

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2019/178DRdA-infas 2019, 322 Heft 6 v. 1.11.2019

OGH 24.7.2019, 8 ObA 38/19z

§ 120 ArbVG

Im vorliegenden Fall war vom OGH zu beurteilen, ob der AG (Kl) die Klage auf Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds (Bekl) rechtzeitig bei Gericht eingebracht hat oder ob sie verspätet vorgenommen wurde.

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