VwGH 5.6.2019, Ra 2019/08/0051
§ 18a ASVG
Die Revisionswerberin stellte am 7.12.2017 bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) rückwirkend für zehn Jahre einen Antrag auf Selbstversicherung in der PV für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes gem § 18a iVm § 669 Abs 3 ASVG. Ihr Sohn wurde am 29.9.1998 geboren. Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bestand von Geburt an. Seit März 2001 war die Revisionswerberin durchgehend pflichtversichert. Bis 30.9.2002 weist ihr Versicherungsdatenauszug Kindererziehungszeiten auf.