OGH 24.5.2019, 8 ObA 24/19s
§ 40b UrhG
Der Bekl hatte privat über mehrere Jahre hinweg eine SCADA-Software entwickelt und war in der Folge vom 3.10.2016 bis 31.7.2017 als technischer Angestellter bei der Kl beschäftigt. Bei drei Projekten, mit denen er im Zuge seines Arbeitsverhältnisses betraut war, setzte er die von ihm entwickelte Software ein. Prämisse war die Gründung einer gemeinsamen Firma zu deren Vertrieb. Während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses kam es zu geringfügigen Änderungen an der Ursprungsversion der Software, und zwar im Ausmaß von 3 %.