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Additivfachausbildung: Keine Rechtfertigung der mehrfachen Befristungsverlängerung

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2019/141DRdA-infas 2019, 263 Heft 5 v. 1.9.2019

OGH 24.5.2019, 8 ObA 5/19x

§ 31 Abs 3 ÄrzteG 1998

§ 2 Abs 5 VBO 1995

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