OGH 26.3.2019, 10 ObS 127/18a
§ 122 Abs 3 ASVG
Eine Beendigung des Pflichtverhältnisses durch Verletzung der Meldepflichten gegenüber dem AMS ist den in § 122 Abs 3 Satz 2 ASVG genannten schädlichen Beendigungsarten nicht gleichzuhalten und ist somit nicht mit dem Ausschluss vom Anspruch auf Wochengeld zu sanktionieren.