OGH 19.2.2019, 10 ObS 6/19h
§§ 5 Abs 1 Z 7, 175 ASVG
Der Kl ist römisch-katholischer Priester und Religionslehrer an einer öffentlichen Schule; im Rahmen der Lehrtätigkeit ist er voll sozialversichert (ASVG). Nachdem der Kl am ersten Tag der Schulferien auf Ersuchen eines Vereines für dessen Mitglieder eine "private" Messe abgehalten hatte, erlitt er beim Verlassen des Hauses durch einen Sturz eine Schulterverletzung.