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Kein Unfallversicherungsschutz eines Religionslehrers beim Abhalten einer Messe während der Sommerferien

EntscheidungenSozialrechtSophia MarcianDRdA-infas 2019/119DRdA-infas 2019, 210 Heft 4 v. 1.7.2019

OGH 19.2.2019, 10 ObS 6/19h

§§ 5 Abs 1 Z 7, 175 ASVG

Der Kl ist römisch-katholischer Priester und Religionslehrer an einer öffentlichen Schule; im Rahmen der Lehrtätigkeit ist er voll sozialversichert (ASVG). Nachdem der Kl am ersten Tag der Schulferien auf Ersuchen eines Vereines für dessen Mitglieder eine "private" Messe abgehalten hatte, erlitt er beim Verlassen des Hauses durch einen Sturz eine Schulterverletzung.

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