BVwG 6.11.2018, W228 2200714-1
§ 12 AlVG
Für den Zeitraum von 1.1. bis 30.4.2016 wurden das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe widerrufen und der bezogene Betrag zurückgefordert. Das Arbeitsmarktservice (AMS) begründete dies damit, dass der Beschwerdeführer einer der PV unterliegenden selbständigen Tätigkeit nachgegangen sei und dies dem AMS nicht rechtzeitig gemeldet habe.