OGH 24.4.2019, 9 ObA 19/19p
Art IX Abs 6 KollV für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe
Der Kl war vom 1.9.2014 bis 31.12.2017 als Elektrotechniker-Lehrling beim Bekl beschäftigt. Vereinbart war eine Lehrzeit vom 1.9.2014 bis 28.2.2018. Auf das Lehrverhältnis war der KollV für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe (in der Folge: KollV) anwendbar.