OGH 27.2.2019, 9 ObA 118/18w
§ 26 Abs 1 Z 2 GlBG
Die Kl hatte sich im Juli 2017 schriftlich bei der Bekl beworben. Der Geschäftsführer hat diese Bewerbung allerdings nicht erhalten. Die Kl sprach in der Folge mündlich beim Geschäftsführer vor. Dieser teilte der Kl mit, dass er "derzeit niemanden brauchen" würde. Die ausgeschriebene Stelle war nämlich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr frei. Weiters sagte der Geschäftsführer, dass es im Sommer ziemlich stressig sei und er deswegen bei Bedarf jüngeres Personal im Alter bis zu 35 Jahren suche.