OGH 27.2.2019, 9 ObA 13/19f
§ 863 ABGB
Aufgrund von Bedenken der bekl AG an der Einsatzdiensttauglichkeit des Kl wurde dieser nach Erhalt eines entsprechenden Schreibens vom 19.10.2016 vom Feuerwehreinsatzdienst in den Normaldienst überstellt. Der Kl gab mündlich und durch seinen Anwalt am 20.12.2016 auch schriftlich deutlich zu verstehen, er sei seines Erachtens zu Unrecht versetzt worden. Die Bekl teilte dem Kl aber ebenso deutlich sowohl mündlich als auch in Beantwortung des Anwaltsschrei-