OGH 22.1.2019, 10 ObS 134/18f
§ 255 Abs 2 Satz 2 und 3 ASVG
Der 1963 geborene Kl, gelernter Koch und Kellner, beantragte bei der Bekl eine Invaliditätspension, welche mangels Vorliegens von Invalidität abgelehnt wurde. Das Erstgericht wies die Klage ab und stellte fest, dass der Kl keine berufsschutzerhaltende Tätigkeit im Ausmaß von 90 Monaten innerhalb des Beobachtungszeitraumes von 15 Jahren ausgeübt habe und daher kein Berufsschutz vorliege. Der Kl kann – mangels Berufsschutzes – auf einfache Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden. Das Berufungsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und ließ die Revision nicht zu.