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Unzulässigkeit der Delegierung des Ermittlungsverfahrens an das BVwG

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtRegina ZechnerDRdA-infas 2019/80DRdA-infas 2019, 134 Heft 3 v. 1.5.2019

BVwG 5.9.2018, W228 2202649-1

§ 28 VwGVG

Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) vom 19.2.2018 wurde festgestellt, dass der späteren Beschwerdeführerin im Zeitraum 16.1. bis 26.2.2018 keine Notstandshilfe gebührt, weil sie durch ihr Verhalten das Zustandekommen einer vom AMS zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung ohne Angabe triftiger Gründe vereitelt habe.

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