OGH 28.11.2018, 9 ObA 123/18f
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Der aufgrund eines Arbeitsunfalls hervorgerufene Krankenstand des als Busfahrer beschäftigten Kl dauerte zum Kündigungsausspruch bereits 14 Monate. Die Direktionsärztin (der Bekl) prognostizierte die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Kl in den nächsten sechs Monaten.