VwGH 14.11.2018, Ra 2018/08/0172 bis 0173
§ 4 Abs 2 und 4 ASVG
Die Gebietskrankenkasse stellte für bestimmte Zeiträume für die Tätigkeit eines Fahrsicherheitsinstruktors die Pflichtversicherung als DN gem § 4 Abs 2 ASVG fest. Das BVwG hat den Beschwerden beider Parteien keine Folge gegeben.