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Eingliederung in den Betrieb und Kontrollunterworfenheit bei einem Fahrsicherheitstrainer

EntscheidungenSozialrechtAlexander De BritoDRdA-infas 2019/56DRdA-infas 2019, 87 Heft 2 v. 1.3.2019

VwGH 14.11.2018, Ra 2018/08/0172 bis 0173

§ 4 Abs 2 und 4 ASVG

Die Gebietskrankenkasse stellte für bestimmte Zeiträume für die Tätigkeit eines Fahrsicherheitsinstruktors die Pflichtversicherung als DN gem § 4 Abs 2 ASVG fest. Das BVwG hat den Beschwerden beider Parteien keine Folge gegeben.

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