vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Verzicht auf slowakische Pension

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtFranjo MarkovicDRdA-infas 2019/54DRdA-infas 2019, 85 Heft 2 v. 1.3.2019

BVwG 11.7.2018, W218 2141015-1

§ 22 Abs 1 und 3 AlVG

Mit Bescheid vom 3.8.2016 wurde der Antrag auf Arbeitslosengeld vom 1.8.2016 abgewiesen, weil der Beschwerdeführer seit 1.12.2015 eine Pension in der Slowakei beziehe. Dagegen brachte der Beschwerdeführer vor, dass er auf den Pensionsbezug am 8.8.2016 verzichtet habe. § 22 Abs 3 AlVG sehe jedoch lediglich den Ausschluss des Anspruches bei tatsächlichem Bezug vor. Der Bescheid über die Einstellung der Pension wurde dem Arbeitsmarktservice (AMS) vorgelegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!