OGH 13.9.2018, 10 ObS 59/18a
§§ 8, 24 KBGG
Die Kl ist Kommanditistin und AN der A KG. Als AN hat die Kl im Jahr 2012 von 1.1. bis 9.2. ein Gehalt von insgesamt € 3.456,39 brutto erhalten. Aus der Beteiligung an der KG ergab sich für die Kl für das Jahr 2012 ein Gewinnanteil von € 11.296,78. Die Zurechnung dieses Gewinns erfolgte unabhängig von der Entfaltung einer Tätigkeit der Kl. Der Gewinnanteil wurde der Kl nicht ausgezahlt, er verbleibt in der Gesellschaft. Im Einkommensteuerbescheid der Kl für das Jahr 2012 wurde dieser Gewinnanteil mit dem Betrag von € 11.296,78 als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" neben den von der Kl aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielten Einkünften der Berechnung der Einkommensteuer zugrunde gelegt.