1. Einleitung
Nach der derzeitigen innerstaatlichen Rechtslage und Rsp können offene Ansprüche mangels schriftlicher Geltendmachung auch während des Zeitraumes einer Elternkarenz zulässigerweise verfallen. Unter Berücksichtigung der Elternurlaubs-RL erscheint die Zulässigkeit von kollektivvertraglichen sowie einzelvertraglichen Verfallsbestimmungen, welche den Verfall von Ansprüchen auch grundsätzlich während einer gesetzlichen Karenz nach MSchG bzw VKG (Väter-Karenzgesetz)2) anordnen, jedoch unter einem völlig anderen Gesichtspunkt und ist die derzeitig gängige Praxis daher mehr als zu hinterfragen. Im Folgenden wird daher die Zulässigkeit von Verfalls- bzw Verjährungsbestimmungen unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Bestimmungen der Elternurlaubs-RL einer Überprüfung unterzogen. Zudem erfolgt eine kurze Darstellung, wie ein möglicher Widerspruch von nationalem Recht und europäischem Richtlinienrecht von RechtsanwenderInnen gelöst werden kann.