OGH 19.7.2018, 8 ObA 35/18g
§ 879 ABGB
Die Kl machte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Ansprüche gerichtlich geltend. Die Bekl hielt diesen Ansprüchen eine kollektivvertragliche Verfallsklausel entgegen, wobei der KollV für den Beginn der Verfallsfrist nicht auf eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung, sondern auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellte.