OGH 20.2.2018, 10 ObS 14/18h
§ 255 Abs 2 ASVG
Der Kl hat den Beruf des Malers und Anstreichers gelernt und bereits von 1.8.2004 bis 31.12.2011 Invaliditätspension bezogen. Am 1.12.2015 beantragte er wiederum die Gewährung einer Invaliditätspension. Da er im Rahmenzeitraum, welcher – erstreckt um die neutralen Monate des Invaliditätspensionsbezugs – bis 1.7.1993 zurückreicht, insgesamt nur 83 Beitragsmonate erlangt hat, wurde sein Antrag von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgewiesen. Die Instanzen wiesen das Klagebegehren ab, da weder Berufsschutz iSd § 255 Abs 2 ASVG vorliegt, noch Invalidität gem § 255 Abs 3 ASVG.