OGH 23.2.2018, 8 ObA 8/18m
§ 149 Abs 3 DO.A
Der Kl war bei einem Sozialversicherungsträger als Angestellter beschäftigt. Auf das betreffende Dienstverhältnis ist die Dienstordnung A (DO.A) azuwenden. Aufgrund der Dienstunfähigkeit des Kl wurde er von der Bekl gem § 149 Abs 3 DO.A in den Ruhestand versetzt.