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DO.A: Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstgeber bereits ab Kenntnis von der Dienstunfähigkeit zulässig – Abwarten eines etwaigen Pensionsverfahrens nicht erforderlich

EntscheidungenArbeitsrechtChristos KariotisDRdA-infas 2018/113DRdA-infas 2018, 225 Heft 4 v. 1.7.2018

OGH 23.2.2018, 8 ObA 8/18m

§ 149 Abs 3 DO.A

Der Kl war bei einem Sozialversicherungsträger als Angestellter beschäftigt. Auf das betreffende Dienstverhältnis ist die Dienstordnung A (DO.A) azuwenden. Aufgrund der Dienstunfähigkeit des Kl wurde er von der Bekl gem § 149 Abs 3 DO.A in den Ruhestand versetzt.

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